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   OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09   

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https://dejure.org/2009,9875
OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09 (https://dejure.org/2009,9875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.2009 - 8 W 29/09 (https://dejure.org/2009,9875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 8 W 29/09 (https://dejure.org/2009,9875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen "Hausanwalts"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des "Hausanwalts" am Geschäftssitz einer Partei

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 HS 2; ; ZPO §§ 103 ff; ; RVG-VV Nr. 7003; ; RVG-VV Nr. 7004; ; RVG-VV Nr. 7005; ; RVG-VV Nr. 7006

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des "Hausanwalts" am Geschäftssitz einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Seit der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 430 zum sog. "Outsourcing" sowie BGH NJW-RR 2005, 1662; BGH VersR 2006, 1089; BGH NJW 2006, 3008) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, Halbs. 2 ZPO anzusehen.

    Diese Organisation ist eine unternehmerische Entscheidung, die die Klägerin hinzunehmen hat (BGH NJW-RR 2004, 857; BGH NJW 2006, 3008).

    Nachdem die Beklagte ihren "Hausanwalt" an ihrem Geschäftssitz beauftragt hat, kommt es wegen des bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses nicht auf die Notwendigkeit eines persönlichen Mandantengesprächs bei der Erteilung des Prozessauftrags an (KGR Berlin 2007, 418; BGH NJW 2006, 3008; BGH VersR 2006, 1089; BGH FamRZ 2004, 866).

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04

    Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Seit der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 430 zum sog. "Outsourcing" sowie BGH NJW-RR 2005, 1662; BGH VersR 2006, 1089; BGH NJW 2006, 3008) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, Halbs. 2 ZPO anzusehen.

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Beklagte deren Aufgaben zumindest zum Teil auf den hier als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalt ("Outsourcing"; BGH NJW-RR 2004, 430; BGH VersR 2006, 1089) überträgt und lediglich "Vorarbeiten" selbst - durch Herrn H - durchführt.

    Nachdem die Beklagte ihren "Hausanwalt" an ihrem Geschäftssitz beauftragt hat, kommt es wegen des bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses nicht auf die Notwendigkeit eines persönlichen Mandantengesprächs bei der Erteilung des Prozessauftrags an (KGR Berlin 2007, 418; BGH NJW 2006, 3008; BGH VersR 2006, 1089; BGH FamRZ 2004, 866).

  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Seit der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 430 zum sog. "Outsourcing" sowie BGH NJW-RR 2005, 1662; BGH VersR 2006, 1089; BGH NJW 2006, 3008) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, Halbs. 2 ZPO anzusehen.

    Der Beklagten kann auch nicht vorgehalten werden, sie hätte zur Kostenreduzierung einen Terminsvertreter einschalten müssen (BGH NJW-RR 2005, 1662).

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Dies ist insbesondere vom BGH entschieden worden bei Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten mit Zugehörigkeit zu einer am Prozessgericht vertretenen oder in dessen Nähe ebenfalls ansässigen überörtlichen Sozietät (BGH Rpfleger 2006, 506; BGH NJW 2008, 2122).

    Im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Begründung des BGH-Beschlusses vom 16. April 2008, Az. XII ZB 214/04 (NJW 2008, 2122), mit dem die bisherige herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. die dortigen Zitate) abgelehnt wurde.

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Seit der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 430 zum sog. "Outsourcing" sowie BGH NJW-RR 2005, 1662; BGH VersR 2006, 1089; BGH NJW 2006, 3008) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, Halbs. 2 ZPO anzusehen.

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Beklagte deren Aufgaben zumindest zum Teil auf den hier als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalt ("Outsourcing"; BGH NJW-RR 2004, 430; BGH VersR 2006, 1089) überträgt und lediglich "Vorarbeiten" selbst - durch Herrn H - durchführt.

  • BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03

    "Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Diese Organisation ist eine unternehmerische Entscheidung, die die Klägerin hinzunehmen hat (BGH NJW-RR 2004, 857; BGH NJW 2006, 3008).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZB 57/05

    Erstattung von Patentanwaltskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Dies ist insbesondere vom BGH entschieden worden bei Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten mit Zugehörigkeit zu einer am Prozessgericht vertretenen oder in dessen Nähe ebenfalls ansässigen überörtlichen Sozietät (BGH Rpfleger 2006, 506; BGH NJW 2008, 2122).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Seit der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 430 zum sog. "Outsourcing" sowie BGH NJW-RR 2005, 1662; BGH VersR 2006, 1089; BGH NJW 2006, 3008) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, Halbs. 2 ZPO anzusehen.
  • KG, 16.03.2007 - 1 W 276/06

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Nachdem die Beklagte ihren "Hausanwalt" an ihrem Geschäftssitz beauftragt hat, kommt es wegen des bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses nicht auf die Notwendigkeit eines persönlichen Mandantengesprächs bei der Erteilung des Prozessauftrags an (KGR Berlin 2007, 418; BGH NJW 2006, 3008; BGH VersR 2006, 1089; BGH FamRZ 2004, 866).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
    Nachdem die Beklagte ihren "Hausanwalt" an ihrem Geschäftssitz beauftragt hat, kommt es wegen des bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses nicht auf die Notwendigkeit eines persönlichen Mandantengesprächs bei der Erteilung des Prozessauftrags an (KGR Berlin 2007, 418; BGH NJW 2006, 3008; BGH VersR 2006, 1089; BGH FamRZ 2004, 866).
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